Allgemeine Geschäfts­bedingungen.

für die Leistungen der vereda GmbH

§1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der vereda GmbH (im Folgenden „Vereda“) und dem Geschäftspartner (im Folgenden „Kunde“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer im Zeitpunkt der Begründung der Zusammenarbeit gültigen Fassung. Diese AGB gelten nur für die Leistungserbringung gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(3) Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen Vereda und dem Kunden bilden neben diesen AGB das Angebot von Vereda an den Kunden bzw. entsprechende Briefings, im Rahmen derer sich die Parteien auf die wesentlichen Merkmale der Leistungserbringung einigen. Von den vorliegenden AGB abweichende Regelungen im Angebot erhalten Geltungsvorrang vor diesen AGB.

§2 Inhalt der Geschäftsbeziehung.

(1) Der Kunde beauftragt vereda. mit der Leistungserbringung in Bezug auf die Beratung, Konzeption, das Design und die Umsetzung von Kampagnen für eine Marke, ein Unternehmen, ein Produkt bzw. eine Dienstleistung (nachfolgend auch „Kampagne“).

(2) vereda. wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde wird für das Gelingen einer erfolgreichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistungen von vereda. benötigten wesentlichen Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung stellen.

(3) vereda. ist berechtigt, Leistungen und/oder Teilleistungen in einer Kampagne durch Dritte erbringen zu lassen. Hierbei übernimmt vereda. für den Kunden im Regelfall die entsprechende Beauftragung der Dritten sowie die Abwicklung der Leistungen. Rechtlich relevante Dokumente, wie u.a. AGB, Datenschutzerklärung, Impressum (siehe zum Umfang auch das Angebot), wird vereda. in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Nils Bremann, Falkenried 71, 20251 Hamburg (www.derstartupanwalt.de) erstellen.

§3 Leistungen von vereda.

(1) Die Leistungen von vereda. im Hinblick auf Internetseiten können insbesondere folgende Leistungen umfassen:

(3) Näheres zu den Leistungsinhalten von vereda. kann sich zudem aus Briefings oder dem Angebot von vereda. ergeben, die im Einzelnen zwischen vereda. und dem Kunden vereinbart werden.

§4 Vergütung.

(1) vereda. erhält für die Erbringung der im Angebot, im Briefing und in den AGB beschriebenen Leistungen eine Vergütung in der im Angebot festgelegten Höhe.
(2) Sofern im Angebot nicht bereits ausdrücklich erwähnt, verstehen sich sämtliche Leistungen von vereda. hinsichtlich Vergütung, Auslagen und Reisekosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern und soweit diese anfällt.

(3) Zahlungen an vereda. sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach entsprechender Rechnungstellung ohne jeden Abzug fällig.

(4) vereda. ist jederzeit berechtigt, Teilzahlungen für jeweils in sich abgeschlossene Teile einer Kampagne vom Kunden zu fordern.

(5) In umfangreichen Kampagnen von längerer Dauer (länger als 3 Monate seit Annahme des Angebots) ist vereda. berechtigt, Teilzahlungen unabhängig von der Erledigung in sich abgeschlossener Teile der Kampagne vom Kunden zu fordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweils abgerechneten Leistungen von vereda. sich für den Kunden nachvollziehbar aus der jeweiligen Rechnung ergeben.

(6) Eine weitere, nicht im Angebot definierte Vergütung für sonstige Tätigkeiten von vereda. ist vom Kunden nur zu zahlen, wenn diese mit dem Kunden schriftlich (Textform ausreichend) vereinbart worden ist.

(7) Aufwendungsersatz für Auslagen und Reisekosten, die bei vereda. in Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden anfallen und nicht bereits mit der Vergütung abgegolten sind, sind vom Kunden nach dessen vorheriger Zustimmung und nach Vorlage der Originalbelege zu erstatten.

§5 Referenznennung.

vereda. ist berechtigt, während der Geschäftsbeziehungen sowie darüber hinaus, ohne die Pflicht zur Zahlung einer gesonderten Vergütung an den Kunden, geschützte und ungeschützte Marken, Logos, Namen, Designs oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden in jeder Form zu eigenen Vermarktungszwecken zu verwenden.

§6 Nutzungsrechte.

(1) Für den Fall der Annahme vereda.‘s Angebot durch den Kunden bzw. des Zustandekommens einer entsprechenden Beauftragung von vereda. durch den Kunden räumt vereda. dem Kunden zum Zeitpunkt ihres Erwerbs durch vereda. alle übertragbaren Rechte, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Rechte zur Markenanmeldung und Namensrechte zur Verwertung der während der Kampagne erbrachten Leistungen ein.

(2) Vorgenannte Rechteeinräumung gilt nur solange und soweit vereda. ihrerseits Inhaberin dieser Rechte und Nutzungsrechte ist oder aus sonstigen Gründen berechtigt war/ist, eine Rechteeinräumung vorzunehmen. Diese Rechteeinräumung gilt insbesondere nicht für Material, das vereda. dem Kunden vor Annahme vereda.’s Angebot bzw. vor Zustandekommen einer entsprechenden Beauftragung von vereda. durch den Kunden zur Verfügung stellt. In diesem Fall ist es dem Kunden untersagt, jegliches Material oder Leistungen, insbesondere Ideen, Entwürfe und Gestaltungen, Designs, Dateien etc. in identischer oder abgeänderter Form zu verwenden.

(3) Die Rechteeinräumung nach Abs. 1 an den Kunden gilt grds. exklusiv. vereda. bleibt jedoch in jedem Fall berechtigt, sämtliche während der Geschäftsbeziehungen mit Kunden an diesen zur Vertragserfüllung erbrachten Leistungen, insbesondere Ideen, Entwürfe und Gestaltungen, Designs, Dateien etc. in abgeänderter Art und Weise im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit anderen Kunden zeitlich und räumlich unbeschränkt nach eigenem Belieben zu nutzen, zu verwerten, weiter zu übertragen oder in sonst einer Form unbeschränkt damit umzugehen.

(4) Sollte vereda. Dritte zur Erfüllung der Leistungspflichten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden heranziehen, wird vereda. sich darum bemühen, sich deren Rechte, Urhebernutzungsrechte sowie weitere an der Leistungserfüllung durch die Dritten entstehenden Rechte einräumen, übertragen und/oder zur unbeschränkten sowie zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzung gewähren zu lassen. Hierzu ist vereda. jedoch nicht verpflichtet.

§7 haftung.

(1) vereda. verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen.

(2) Für Schäden, die dem Kunden durch Mängel, Verzug oder Nichterfüllung der Verpflichtungen durch vereda. entstehen, haftet vereda. erst dann, wenn vereda. die beanstandeten Mängel auch nach schriftlicher und den Mangel, Verzug oder die Nichterfüllung spezifisch benennender Anzeige (Textform ausreichend) durch den Kunden unter Fristsetzung zu deren Behebung von mindestens 10 Werktagen nicht beheben konnte. Die Schadensersatzpflicht umfasst in diesem Fall insbesondere die Kosten für eine neue Konzeption, Planung und Herstellung der Werbeleistung. Mangel, Verzug oder Nichterfüllung liegen insbesondere nicht schon darin, dass vereda. und der Kunde mehrere Schleifen in Bezug auf die Veröffentlichung eines Bildes und/oder eines hiermit zusammenhängenden Textes drehen.

(3) Für alle weiteren Schäden, die dem Kunden durch schuldhaftes Verhalten von vereda. entstehen, haftet vereda. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt und bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher vertragstypischer Pflichten und begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Vorgenannte Einschränkung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie auch dann nicht, wenn eine Einschränkung der Haftung gegen zwingendes Gesetzesrecht verstoßen würde.

(4) Die Haftung von vereda. für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

(5) vereda. haftet gegenüber dem Kunden oder sonstigen Dritten ausdrücklich nicht für Schäden, die dem Kunden durch einen verfehlten Einsatz der im Rahmen einer Kampagne entwickelten Leistungen und Rechte entstehen. Ein solches Fehlverhalten kann insbesondere in einer nicht ausreichenden Kenntlichmachung werblicher Inhalte von Veröffentlichungen in den Netzwerken der sozialen Medien im Internet sowie in sonst einem Medium zur Verbreitung von Werbebotschaften liegen. Für den ordnungsgemäßen Einsatz der durch vereda. entwickelten Leistungen ist der Kunde verantwortlich.

(6) Im Übrigen gilt das gesetzliche Haftungsregime.

§8 Vertraulichkeit.

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ausgetauschten Geschäftsunterlagen mit Bezug zu den Geschäftsvorgängen streng vertraulich zu behandeln.

(2) Die Parteien verpflichten sich, die Pflicht zur vertraulichen Behandlung von Geschäftsunterlagen an ihre Mitarbeiter sowie an Dritte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden, weiterzugeben.

(3) Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehungen der Parteien sowie für zwei (2) Jahre darüber hinaus.

§9 Datenschutzhinweise.

(1) Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung, zur Erfüllung der hieraus für vereda. resultierenden Verpflichtungen sowie aus berechtigtem Interesse verarbeitet vereda. personenbezogene Daten („pbD“) des Kunden und dessen Mitarbeiter. Mit den in diesem § 9 genannten Datenschutzhinweisen erfüllt vereda. ihre Pflichten aus Art. 12 ff. DSGVO.

(2) Die pbD des Kunden, die vereda. verarbeitet, sind insbesondere etwa der Name, die Adresse, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer, berufsbezogene Informationen der Ansprechperson des Kunden, pbD im Zusammenhang mit anderen personenbezogenen Merkmalen zur Ermittlung der geeigneten Kampagnenleistungen sowie ggf. weitere pbD des Kunden, soweit sie auf eine natürliche Person im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO bezogen sind. Die Zwecke, zu denen vereda. die pbD des Kunden verarbeitet, werden im Folgenden erläutert.

  • Zur optimalen Durchführung der Kampagne, zur Erfüllung sowie zur ordnungsgemäßen Abwicklung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag erhebt, speichert und verarbeitet vereda. pbD des Kunden. Hiervon umfasst sind etwa Verarbeitungsschritte der internen Speicherung von pbD und der internen Weitergabe von pbD an den für den Kunden zuständigen Mitarbeiter bei vereda.. Ferner sind im Zuge der Leistungserbringung Weitergaben der Daten an mit der Vertragserfüllung beauftragte Dritte, Subunternehmen, im erforderlichen Rahmen umfasst. Darunter fällt auch der zweckgerichtete Gebrauch der pbD des Kunden zum Zwecke der Kommunikation und Verhandlung mit Dritten im Sinne der Leistungserbringung. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitungsschritte ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Sämtliche zu den genannten Zwecken erfolgende Verarbeitungsschritte sind zur Erfüllung des vorliegenden Vertrags notwendig.
  • Zur Entwicklung einer optimalen und erfolgreichen Kampagnenstrategie können pbD des Kunden und ihrer Mitarbeiter in die Software Dritter, insbesondere in CRM Datenbanken, integriert und damit an diese übermittelt werden. Sollte vereda. Daten an die Software Dritter übermitteln, so geschieht dies aus dem Zweck, dass vereda. die Datenverarbeitung durch diese Software zur optimalen Planung und Durchführung der Kampagne benötigt. Dies stellt ein berechtigtes Interesse von vereda. dar. Rechtsgrundlage dieses Verarbeitungsschrittes ist damit sowohl Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO als auch Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, da vereda. diesen Verarbeitungsschritt zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden vornimmt.

(3) Die pbD des Kunden und seiner Mitarbeiter werden zur Erfüllung der genannten Zwecke grds. für die Dauer dieses Vertrags gespeichert sowie für einen angemessenen Zeitraum hierüber hinaus. Dieser Zeitraum bestimmt sich u.a. danach, ob ggf. noch nachvertragliche Ansprüche geltend gemacht werden müssen, spezifische Anforderungen & Anfragen, resultierend aus der Zusammenarbeit mit dem Kunden und vereda., bedient werden müssen bzw. auch danach, ob gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

(4) Der Kunde kann gegenüber vereda. die in Art. 15 ff. DSGVO genannten Betroffenenrechte, also insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung (Art. 18 DSGVO) von pbD sowie ggf. das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) geltend machen. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht nach Art. 77 DSGVO, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung von pbD durch vereda. gegen die DSGVO verstößt.

§10 Laufzeit & Kündigung.

(1) Die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen vereda. und dem Kunden richtet sich nach der Dauer bzw. der Laufzeit der hierunter durchzuführenden Kampagne. Nach Abschluss der Kampagne und vollständiger Erbringung der jeweiligen vereinbarten Leistungspflichten, endet die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien automatisch.

(2) Während der Dauer einer Kampagne kann die Geschäftsbeziehung von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Der Kunde hat in diesem Fall kein Recht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der vorzeitigen Beendigung der Geschäftsbeziehung. Die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Leistungen sind ordnungsgemäß abzurechnen und zu vergüten.

(3) Beide Parteien haben das Recht, die Geschäftsbeziehung jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu beenden (zu kündigen).

(4) Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch vereda. ist diese berechtigt, das vereinbarte Honorar für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen vom Kunden (ggf. anteilig) zu verlangen. Sollte die außerordentliche Kündigung auf einem Fehlverhalten oder einer wesentlichen Vertragsverletzung des Kunden beruhen, ist vereda. darüber hinaus berechtigt, die Schäden und die Aufwendungen ersetzt zu verlangen, die vereda. dadurch erleidet, dass sie auf den Fortbestand der Geschäftsbeziehungen vertraute.

§11 Web-, Domain- & Serverhosting

(1) Wir bieten Ihnen in Bezug auf unsere SaaS Leistungen Web-, Domain- & Server-Hosting Leistungen an. Unsere Web- & Server-Hosting Leistungen umfassen insbesondere die Zurverfügungstellung einer IT-Umgebung für unsere Software. Diese IT-Umgebung beinhaltet die notwendigen Serverleistungen, Datenleitungen als Verbindung zwischen den Standorten der Server und den Arbeitsplätzen von Auftragnehmer und Auftraggeber sowie die zum Betrieb der Software notwendigen Dienstleistungen. Die IT-Umgebung wird innerhalb von einem oder mehreren Servern angelegt. Diese Server liegen lokal bei uns bzw. in angemieteten Rechenzentren. Sie können auch aus Virtuellen Privaten Servern bestehen oder bei professionellen Hosting Providern angemietet werden.
(2) Im Rahmen unserer Web- & Server-Hosting Leistungen überlassen wir Ihnen einen Speicherplatz in der von ihnen gewünschten Größe auf unserem Server zur Speicherung Ihrer Daten. Sofern der Speicherplatz nicht mehr ausreichen sollte, können Sie entsprechende Kontingente vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit nachbestellen.
(3) Wir tragen weiterhin dafür Sorge, dass Ihre gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Sie bleiben Alleinberechtigter an den Daten und können jederzeit die Herausgabe verlangen. Sie sind dabei nicht berechtigt, Ihren Speicherplatz einem Dritten zur Nutzung zu überlassen. Mit Beendigung unseres Vertrages bzw. mit Beendigung unserer Web- & Server-Hosting Leistungen werden wir Ihnen unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem Ihnen zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, nach Ihrer Wahl durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz, herausgeben. Sie haben jedoch keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
(4) Die Verfügbarkeit der Software nach diesem Vertrag beträgt 97,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten. Die Verfügbarkeit wird nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein

§12 sonstiges.

(1) Die Parteien sind berechtigt, nach vorheriger Einholung der Zustimmung des jeweils anderen, die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung gesamt oder einzeln an Dritte abzutreten bzw. auf Dritte zu übertragen.

(2) Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen vereda. und dem Kunden, insbesondere für die Regelungen dieser AGB und des Angebots, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen vereda. und dem Kunden, den AGB und/oder dem Angebot ist, sofern kein zwingendes Gesetzesrecht entgegensteht, Münster (Westf.), Deutschland bzw. nach Wunsch von vereda., der Gerichtsstand des Kunden.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der AGB im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien in diesem Punkt am nächsten kommt.